Wien/Wiesbaden (ots) – Um Kosten und Zeit zu sparen, reisen immer mehr Passagiere nur mit Handgepäck.
Der Platz im Flugzeug ist aber begrenzt, so wandern viele Gepäckstücke dann doch in den Frachtraum.
Die Antwort der Fluglinien auf diesen Trend? Die Maße für kostenfreies Handgepäck wurden verkleinert.
Trolleys, die man mit in die Kabine nehmen darf, werden extra berechnet, oder sind nur bei einem höheren
Ticket Tarif inkludiert. Der teuerste Lauda/Ryanair Tarif beinhaltet zwei Handgepäck-stücke, aber kein
Aufgabegepäck. Der Platz in der Kabine wird für „bezahltes“ Handgepäck freigehalten.
„Bei stark frequentierten Flügen müssen Sie möglicherweise auch regelkonformes Handgepäck vor dem
Einsteigen am Gate aufgeben (Lufthansa)“ „Wenn Sie nur den Basic Tarif gebucht haben, kann es passieren,
dass Sie ihr Handgepäck aufgeben müssen (Eurowings).“ „Stellen Sie bitte sicher, dass Sie am Flugsteig alle
Wertgegenstände aus Ihrem Handgepäck nehmen, falls es im Frachtraum transportiert werden muss
(Ryanair).“
Die Folge für alle Passagiere, die „normales“ kostenfreies Handgepäck mitbringen: Das Handgepäck
wandert in den Frachtraum – ein Wiedersehen gibt es erst am Gepäckband – für Wertgegenstände kann das
fatale Folgen haben!
In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airlines ist bestimmt, dass Wertgegenstände,
Medikamente, Dokumente, Fotoausrüstung, Sonnenbrillen, Wohnungsschlüssel und technische Geräte mit
Lithiumbatterien im Handgepäck befördert werden müssen. Befinden sich diese Gegenstände im
aufgegebenen Gepäck, kann die Fluggesellschaft bei Verlust oder Beschädigung die Haftung ablehnen.
Einige Luftfahrtunternehmen vertreten die Ansicht, dass das auch für Handgepäck gilt, welches gegen den
Willen des Passagiers wegen Platzmangels in den Frachtraum wandert.
Prof. Dr. Ronald Schmid (Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher): Diese Rechtsansicht ist
juristisch bedenklich. Sie kann allenfalls dann richtig sein, wenn dem Fluggast, bevor ihm das Handgepäck
abgenommen wird, die Möglichkeit eingeräumt wurde, solche Wertgegenstände mit in die Flugzeugkabine
zu nehmen. Wenn das nicht der Fall ist, muss das Luftfahrtunternehmen auch für diese Gegenstände nach
den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens in der Höhe von bis zu ca. EUR 1.350,- haften (1.131
SZR).
Im Rahmen des FairPlane Service Gepäckentschädigung nehmen wir daher auch Fälle an, bei denen dem
Kunden keine Möglichkeit eingeräumt wurde, seine Wertsachen aus dem Handgepäck mit an Bord zu
nehmen, bevor sein Gepäck im Frachtraum verstaut wurde.
FairPlane Reisetipp: Passagiere, die eine Flugreise mit Handgepäck antreten, sollten sicherheitshalber eine
kleine Tragetasche mitnehmen, in die Sie Wertgegenstände aus dem Gepäck mit in die Kabine nehmen
können. So sind sie auf eine Gepäckabnahme am Gate vorbereitet.
Kontakt:
Alexandra Hawlicek
FairPlane
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Tel: +43 (1) 532 01 46 – 58
Mobil: +43 699 107 795 92
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