Bildrechte und Abmahnungen

geralt / Pixabay

Das Internet, virtuelles Land der unbegrenzten Möglichkeiten und Unmöglichkeiten, hält jeden Tag neue Überraschungen für den User parat. Die große Freiheit, die darin liegt, dass wir alle bequem und unkontrolliert Zugriff zu komplexen Inhalten haben und uns der ganzen Welt mitteilen können, birgt auch finanzielle Risiken in sich. Die Rede ist hier von Abmahnungen wegen unerlaubt verwendeter oder falsch beschrifteter Bilder.

Bilder im Web – wichtiger als in den Printmedien

Fotos, aussagekräftige Bilder, sind im Web noch wesentlich wichtiger als in den Printmedien. Das Lesen am Bildschirm strengt die Augen mehr an und so werden die Seiten nach wichtigen Informationen abgescannt. Bei den Unmengen an Informationen, die das Internet bietet, schafft es niemand sich an Überschriften und Einleitungen allein zu orientieren. Man entscheidet meist über ein Bild, ob man einen Artikel liest oder eine Website besucht.

Der Bedarf an Bildern für das Web ist sehr groß und wird auch gut abgedeckt, durch Foto-Portale, bei denen sich jeder für ein paar Cent aufwärts die passenden Fotos für seine Zwecke kaufen und dann verwenden kann. Der Käufer hat damit aber meist nicht die alleinigen Bildrechte erworben, sondern das Bild kann von anderen genauso verwendet werden, er erwirbt damit nur ein Nutzungsrecht.

CopyrightFreePictures / Pixabay

Entscheidend sind die Lizenzvereinbarungen

Wie er die Bilder genau verwenden darf, entscheiden die Lizenzbedingungen. Manchmal darf man die Bilder auch verändern, meist nicht. Viele User begnügen sich damit nachzusehen, ob der Fotograf und die Quelle genannt werden muss, schreiben diese unter das Bild – und fertig. Eigentlich müsste alles korrekt sein, oder? Ist es aber nicht. Jedes Foto-Portal hat andere Vorstellungen davon, wie seine Bilder betitelt werden sollen. Das eine möchte die Copyright-Angaben unter dem Bild, das andere im Bild integriert, dem dritten reicht eine Liste im Impressum.

Abmahnungen trotz Copyright-Nennung

Der Schreck ist groß, wenn man eigentlich all seine Bilder beschriftet hat und dann plötzlich nach Jahren eine Abmahnung ins Haus flattert. – Und zwar, weil Bilder nicht korrekt den Lizenzvereinbarungen entsprechend beschriftet waren. Besonders absurd wird es, wenn ein Portal die alten Lizenzbedingungen ändert und die Copyright-Hinweise plötzlich woanders erscheinen sollen. Beispielsweise nicht mehr nur im Impressum, sondern nun zusätzlich unter dem Bild. Auch in solchen Fällen wurde schon abgemahnt.

Kostenlose Fotos teuer bezahlt

Der User ist übrigens bei Portalen, die kostenlos ihre Fotos anbieten, nicht eher gefeit vor saftigen Strafzahlungen. Leider ist es sogar so, dass hier die Abmahnungen in letzter Zeit am häufigsten erfolgen. Es scheint so, als hätte es sich unter manchen Hobby-Fotografen herumgesprochen, dass es sich lohnt, seine Bilder kostenlos anzubieten und dann an den Abmahnungen wegen unsachgemäßer Copyright-Angaben zu verdienen. Die Fotografen finden ihre Bilder übrigens sekundenschnell, ganz einfach über die Google-Bildersuche. Ein Portal gerät dabei am häufigsten in den Fokus und das ist Pixelio. Hier ist wirklich Vorsicht angebracht. Die Bilder können kostenlos verwendet werden, aber die Lizenzbestimmungen müssen exakt nach den Vorgaben des Portales eingefügt werden.

Alexas_Fotos / Pixabay

Das Minenfeld der Social-Media-Plattformen

In den Social-Media-Plattformen wie Facebook und Google + werden von Anbeginn an relativ arglos Bilder gepostet, geteilt und kommentiert. Niemand scherte sich hier um die Urheber der Fotos. Es wird gepostet, was gefällt, amüsiert, erschreckt oder erbaut. Ganz egal, wo das Bild herstammt. An sich schadet diese unbekümmerte Nutzung der Bilder niemandem, man will sich damit nicht bereichern und nicht mit fremden Federn schmücken und doch ist diese Verwendung eigentlich rechtswidrig. Abgemahnt werden kann man schon dann, wenn ein anderer User auf der eigenen Pinnwand / Chronik ein Bild postet, ohne selbst die Rechte daran zu haben. Alles, was auf der eigenen Seite, im eigenen Profil erscheint, kann zu einer Abmahnung führen. Da somit aber ganz Facebook abgemahnt werden müsste, sind bisher nur Einzelfälle aufgetaucht.

Die Thumbnails – eine besonders vertrackte Angelegenheit

Wird ein Artikel im Web geteilt, erscheint dieser meist als Vorschau mit Artikelbild in den jeweiligen Social-Media-Plattformen oder Foren. Das Problem: Bei diesem kleinen Vorschaubild zum Artikel kann man keine Urheberhinweise einbauen. Man sollte sie aber am besten ins Bild integrieren, nur leider sind sie dann oft nicht lesbar. Nun sollte man meinen, was nicht geht, geht eben nicht. Aber so denkt der Abmahner und sein Anwalt nicht. Nein, gerade in diesen Fällen gab es in der Vergangenheit öfter Abmahnungen. Der Leser des Posts könnte ja denken, das Foto wäre auch vom Verfasser des Artikels. Es bleibt nur, vor dem Posten des Artikels das Vorschaubild abzuhaken, dann aber hat man garantiert weniger Leser seines Artikels. Mittlerweile haben viele Portale umgestellt und bieten zu jedem Bild eine social-media Lizenz an. Diese sollte man unbedingt nutzen, wenn das Bild als Vorschaubild verwendet werden soll. Die Copyright-Hinweise sind dann gut lesbar im Bild integriert.

 

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Ein paar Regeln, an die man sich im Web halten sollte

  • Wenn Sie Fotos von einem Portal kaufen oder kostenlos herunterladen, lesen Sie sich genau die Lizenzbedingungen durch. Jedes will hier andere Copyright-Hinweise haben.
  • Bilder, die Sie von Portalen gekauft oder herunterladen haben, dürfen Sie meist nicht auch auf Facebook, Google + oder anderen Portalen, Foren verwenden. Hier gelten andere Bestimmungen. Facebook nimmt sich beispielsweise das Recht, über die öffentlich geposteten Bilder seiner Mitglieder zu verfügen. Die Foto-Portale haben dazu aber nicht die Lizenz erteilt. Nutzen Sie solche Portale, die eine Social-Media-Lizenz bei den einzelnen Bildern anbieten.
  • Den sichersten Weg gehen Sie, wenn Sie Public Domain Bilder verwenden. Diese gehören der Allgemeinheit und dürfen frei verwendet werden. Sie müssen keine Namen und Quellen nennen, außer es steht bei dem Bild etwas anderes.
  • Wenn Sie eigene Fotos verwenden wollen, müssen Sie auch einiges beachten. Andere Menschen müssen Ihnen die Erlaubnis erteilen, wenn Sie Bilder von ihnen schießen und veröffentlichen wollen. In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren zwar erlaubt, aber nicht das Veröffentlichen der Bilder. Manche Gebäude oder Bauwerke dürfen Sie auch nicht von außen abgebildet im Web zeigen. Prominentestes Beispiel ist der nächtliche Eiffelturm. Hier hat ein Künstler das Urheberrecht aufgrund der Beleuchtung. Leider findet man auch vom beleuchteten Eiffelturm Bilder in etlichen Portalen, ob Stockphotos oder Public-Domain. Nicht alle Verbote und Abmahnfallen haben sich herumgesprochen.
  • Markenprodukte dürfen Sie ebenfalls nicht ablichten und veröffentlichen, dazu gehören beispielsweise Barbiepuppen, Schlümpfe oder Playmobil-Figuren. Die Marke hat das Recht an diesen Figuren.
  • Wenn Sie bloggen und vielleicht Modefotos einbinden wollen: Gehen Sie nicht einfach davon aus, dass das jeweilige Label sich darüber freut, dass Sie kostenlos Werbung machen. Große Labels befürchten, dass der Wert ihres Images verwässert wird, indem jeder seine Produktfotos verwenden kann.
  • Produktbilder zu verwenden, ist meist nur Affiliate-Partnern (Werbepartnern) erlaubt.
  • Sie dürfen aber die Kleidungsstücke eines Labels getragen an Personen fotografieren.
  • Verwenden Sie nicht einfach Bilder von Homepages, Websites und Online-Shops und schreiben Sie dann lediglich den Link zur Seite darunter. Viele glauben tatsächlich, mit der Nennung der Quelle wäre das Recht der Verwendung erworben. Der Fotograf hat seine Bilder verkauft und dieser hat die Bild- und Nutzungsrechte, nicht jeder, der das Foto im Web sehen kann.

Fazit

Ein wenig mehr Verständnis von beiden Seiten wäre angebracht. User sollten sich überlegen, wie aufwendig und teuer ein professionell erstelltes Foto ist. Abmahnanwälte und Kläger sollten nicht von vorneherein eine schlechte Absicht unterstellen. In den seltensten Fällen ist dem Fotografen ein finanzieller Schaden entstanden und der Verwender hat wissentlich mit fremden Federn geschmückt.

Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung! Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität der Aussagen.

 

J. Florence Pompe

 

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