Ihr Alter bringt es nicht mehr und Sie brauchen dringend einen Neuen? Oder darf es auch ein Gebrauchter sein? Schauen Sie sich vorher genau um, bevor Sie sich endgültig entscheiden! Hier findet sich alles Wissenswerte rund um das Thema Autokauf und worauf man dabei achten sollte!
Der Autokauf: Vorüberlegungen
Wenn Sie sich nach langen Überlegungen für eine Automarke Ihrer Wahl entschieden haben, kann die Suche nach dem Traumauto endlich beginnen. Dabei stehen Ihnen etliche Autohäuser mit entsprechend viel Auswahl zur Vefügung. Um Ihrem Wunsch nach einem neuen Auto ein Stück näher zu kommen, gilt es, neben unterschiedlichen Auswahlkriterien, zum Beispiel auf welches Modell letztendlich die Wahl fällt, weitere wichtige Punkte zu beachten.
So ist vor allem neben den Anschaffungskosten auch die Frage nach den Unterhaltskosten nicht unerheblich. Gerade für Vielfahrer stellt sich die Frage, ob sie einen Benziner, Diesel- oder Elektromotor wählen sollen. Aber auch hinsichtlich der Verschleißteile ist diese Frage interessant. In Hinblick auf zukünftige Reparaturen oder die Beschaffung von Ersatzteilen fallen diese Dinge bei namhaften Automarken eher ins Gewicht als gegebenenfalls bei anderen Herstellern. Deswegen ist es ratsam, schon im Vorfeld das zur Verfügung stehende Budget zu überprüfen, bevor man einen Kaufvertrag und gegebenenfalls eine Finanzierung für ein neues Auto abschließt. Am besten lassen Sie sich zusätzlich von dem Autohändler Ihres Vertrauens umfassend beraten, welches Auto die besten Voraussetzungen für Ihre Bedürfnisse und Ihren Geldbeutel mitbringt.
Ein gebrauchtes Auto vom Händler
Wenn Sie sich für ein gebrauchtes Auto vom Autohändler entscheiden, gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten fahrbaren Untersatz schon schwieriger. Autohändler bewerben in ihren Verkaufsanzeigen entsprechende Fahrzeuge oft mit ansprechenden Adjektiven wie „absolut neuwertig“, „völlig einwandfrei“ oder „alles tipptopp“. Aber nicht selten sind gebrauchte Autos mit diversen Mängeln behaftet. Da gilt es, besonders darauf zu achten, welche rechtlichen Ansprüche hier zugrunde liegen.
Grundsätzlich haftet der Verkäufer für etwaige Mängel am Fahrzeug, und zwar für genau zwei Jahre. Diese Mängelhaftung ist für gewerbliche Verkäufer vorgeschrieben und darf im Kaufvertrag daher nicht ausgeschlossen werden. Einige Autohändler versuchen allerdings, diese Gewährleistung im Kaufvertrag auf ein Jahr zu verkürzen. Das ist gesetzlich zwar erlaubt, aber für den Endkunden natürlich weniger ratsam. Denn nur bei voller Ausschöpfung der Gewährleistung kann der Käufer dem Autohändler gegenüber etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen. Erst nach Ablauf dieser Gewährleistungspflicht verjähren diese Ansprüche des Käufers gegenüber dem Autohändler endgültig.
Das BGB schreibt hierzu in § 437 (Rechte des Käufers bei Mängeln):
„Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, […] Nacherfüllung verlangen, […] den Kaufpreis mindern, […] Schadensersatz […] verlangen.“
und in § 438 (Verjährung der Mängelansprüche) Abs. 1 Nr.3:
„Die in § 437 […] bezeichneten Ansprüche verjähren […] im Übrigen in zwei Jahren.“
Ein seriöser Autohändler legt zudem alle Mängel in einem detaillierten Mängelprotokoll offen und hält darüber hinaus alle Daten und Angaben zum Zustand des zu verkaufenden Fahrzeugs fest. Eine mögliche Klausel, die besagt „gekauft wie gesehen“ ist daher für den Vertragsabschluss zwischen einem Unternehmer (Autohändler) und einem Verbraucher (Käufer) unzulässig. Anders verhält sich das Ganze jedoch bei Privatverkäufen.
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Ein gebrauchtes Auto von privat
Wer die Möglichkeit in Erwägung zieht, ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson zu kaufen, der wird vor allem in Kleinanzeigen und Online-Märkten fündig. Etliche Privatpersonen verkaufen ihre ausgedienten oder ausrangierten Fahrzeuge gerne über das Internet in einschlägigen Portalen oder Autobörsen. Es empfiehlt sich, wie grundsätzlich bei jedem Autokauf, das neue beziehungsweise gebrauchte Fahrzeug genau unter die Lupe zu nehmen. Bei einem frisch polierten Äußeren kann der Schein schnell trügen. Überprüfen Sie den zum Verkauf stehenden Wagen von außen und von innen auf jegliche Gebrauchsspuren und überzeugen Sie sich davon, dass keine neu- oder überlackierten Stellen einen schweren Mangel oder Schaden vertuschen.
Auch in diesem Fall spielt die Mängelhaftung eine entscheidende Rolle, allerdings eine ganz andere als beim Kauf eines Autos beim Autohändler. Der entscheidende Unterschied ist, dass der Privatverkäufer die Mängelhaftung vertraglich ausschließen kann. Bei einem Vertragsabschluss ist es deswegen ebenfalls wichtig, alles schriftlich genau festzuhalten. Verschweigt der Privatverkäufer Ihnen erhebliche Mängel oder sogar Unfallschäden, ist der Ausschluss der Mängelhaftung hinfällig und Sie können ebenfalls oben genannte Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Das Wichtigste in Kürze:
- – Informieren Sie sich genau, welches Auto zu Ihren Bedürfnissen passt
- – Untersuchen Sie das Fahrzeug genauestens auf mögliche Mängel
- – Lassen Sie sich die Mängelfreiheit des Wagens immer schriftlich bestätigen
- – Ihr Anspruch auf Gewährleistung erlischt nach einem, spätestens aber nach zwei Jahren (je nach Kaufvertrag)
- – Ihr Anspruch kann eine Nachbesserung der Mängel, eine Minderung des Kaufpreises oder das Verlangen eines Schadenersatzes sein
- – Vergessen Sie nie, eine Probefahrt zu unternehmen
Ob Sie am Ende in einem schnittigen Stadtflitzer, einer klassischen Familienkutsche oder einem starken Allrounder sitzen, ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt!
Kathrin Andreas
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