Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hilft Schreiben der Krankenkassen entschlüsseln
„Wir haben Ihren Widerspruch geprüft. Die Kosten können wir aus folgendem Grund nicht übernehmen…“. Wer gegen Entscheidungen seiner Krankenkasse Widerspruch einlegt, bekommt häufig von seiner Kasse solche Standardsätze zu hören – verbunden mit der Aufforderung, über die Rücknahme des Widerspruchs zu entscheiden. Das sollte man sich jedoch genau überlegen.
Ob es um missverständliche Schreiben der Krankenkasse oder die Ablehnung von Anträgen geht: Viele Patienten sind im Umgang mit ihrer Kasse verunsichert und fragen sich, wie sie am besten vorgehen sollen. Hier hilft die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter. „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Ratsuchende ihre Rechte und Pflichten oft nicht kennen“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD.
Irreführende Briefe der Krankenkassen
Wer auf die Ablehnung seines Antrags hin einen Widerspruch bei der Krankenkasse einlegt, erhält häufig ein Schreiben mit der Aufforderung, über die Rücknahme des Widerspruchs zu entscheiden. Die Kassen argumentieren mit der Chancenlosigkeit des Widerspruchs und bieten ein vorgefertigtes Formular zur Rücknahme an. „Unserer Erfahrung nach sind die Briefe der Kassen oft schwer verständlich. Versicherte ordnen die Mitteilungen dann falsch ein“, so Krumwiede. „Diesen Umstand nutzen manche Kassen möglicherweise bewusst aus.“
Mit der Rücknahme ihres Widerspruchs verzichten Patienten auf alle Rechtsmittel und können nicht mehr vor dem Sozialgericht klagen. Wenden sich Ratsuchende an die Patientenberatung, erhalten sie Hilfe bei der Entschlüsselung irreführender Schreiben.
Intransparenz als großes Problem
„Neben mangelnder Transparenz für den Versicherten im Einzelfall ist das Genehmigungsverhalten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen insgesamt intransparent. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Widerspruchsquoten durch die einzelnen Krankenkassen nicht veröffentlicht,“ sagt Thorben Krumwiede.
Klar geregelter Verwaltungsrechtsweg
Der häufig so missverständlichen Kommunikation der Krankenkassen steht ein eindeutig geregelter Verwaltungsrechtsweg gegenüber. Wird ein Antrag auf eine Leistung von einer gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt, können Versicherte gegen eine solche Entscheidung einen Widerspruch einlegen. Zudem sind Krankenkassen verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Durch den Widerspruch beginnt das Widerspruchsverfahren. An dessen Ende steht entweder die Bewilligung der beantragten Leistung oder ein Widerspruchsbescheid. Krankenkassen sind außerdem zur korrekten Auskunft und Information der Versicherten über den Verwaltungsrechtsweg verpflichtet.
Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter Tel. 0800 011 77 22 und auf www.patientenberatung.de.
Tipp der Redaktion:
Besonders Pflegende Angehörige sollten sich nicht scheuen, Widerspruch einzulegen! Gerade auch bei der Einstufung des Pflegegrades wird oft lax gehandelt und der Grad zu drücken versucht. Auf Kosten des Wohles des Patienten!
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